Dienstbotinnen
1823 erliess die Stadt Thun ein Dienstbotenreglement. In der Einleitung wurde diese Berufsgruppe so beschrieben: «Alle Personen beyderley Geschlechts, die um einen bestimmten Lohn, zu Verrichtung häuslicher Geschäfte und Handarbeit dienen, und zu ihren Meisterleuten Muss und Brod stehen.» Das Reglement legte die Rahmenbedingungen für die Dienstverhältnisse fest. Jede Dienstbotin musste ab 1824 ein amtliches Dienstbüchlein mit sich führen. Darin waren die Personalien, die Herrschaften und die Dauer der Einsätze sowie der Lohn eingetragen. Normalerweise dauerte das Arbeitsverhältnis ein Jahr und konnte verlängert werden. Mit dem Reglement versuchte die Stadt, die Dienstbotinnen besser zu kontrollieren und zu verhindern, dass «liederliche Leute» sich als Dienstbotinnen ausgaben. Das städtische Reglement diente einseitig dazu, Missbräuche der Arbeitnehmerinnen zu bestrafen, und zielte nicht darauf, die Dienstbotinnen vor der weit verbreiteten materiellen und sexuellen Ausbeutung zu schützen.13
Die Mehrheit der jungen Frauen hatte im 19. Jahrhundert keine Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren. Zudem standen den Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht alle Berufe offen. Wenn sie nicht als Schneiderin oder in einem anderen Beruf der Textilbranche eine Stelle fanden, blieb meist nur die Arbeit als Dienstmädchen, die sie bis zur Heirat oder teilweise auch das ganze Leben ausübten. Sie erhielten neben Kost und Logis einen kleinen Lohn in bar. Grosse Einkäufe konnten sie damit nicht tätigen. Die Arbeitszeiten waren lang, zudem waren die jungen Frauen, die meist vom Land stammten, der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgesetzt.
Margerita Balz (1847–1910) mit den Glätterinnen ihrer Wäscherei und Glätterei, September 1906. Einige Kinder sowie eine Katze liessen sich ebenfalls ablichten. Balz’ kleine Firma beschäftigte Frauen als ungelernte Hilfskräfte, die für gut betuchte Familien und die Thuner Hotels die Wäsche besorgten. Die Chefin war vermutlich die zweite Person von rechts in der hinteren Reihe.
Inserate in Thuner Zeitungen zeigen, welche Anforderungen an eine Dienstbotin gestellt wurden. 1842 erschien im «Thuner Wochenblatt» folgende Annonce: «In ein Wirtshaus wünscht man auf’s Neujahr eine Dienstmagd, die ein Ordinäre kochen kann, spinnen, die Schweine gut versorgen und den Garten machen kann und sich zu allen Arbeiten willig gebrauchen liesse.» 1871 wurde eine Dienstmagd als Köchin gesucht für einen Monatslohn von 12 bis 15 Franken, was heute 800 bis 1000 Franken entsprechen würde. Zeitungsmeldungen berichteten zudem von Dienstmägden, die ihre unehelichen Kinder umbrachten, da ihnen die Mittel fehlten, um sie ohne Vater durchs Leben zu bringen.14
1846 gab es in der Stadt Thun 263 Dienstbotinnen und 62 Dienstboten. In diesem Beruf arbeiteten also überwiegend Frauen. 1900 lebten im Amt Thun rund 700 Dienstmägde, davon 400 bis 500 in der Stadt. 1930 zählte man in Thun 574 Hausangestellte. Danach nahm deren Zahl rapide ab. Familien aus der Mittel- und Oberschicht stellten bis Mitte des 20. Jahrhunderts Dienstmädchen an, um sie als Haushaltshilfe, Köchin, Ladengehilfin oder als Hilfskraft in einem Handwerksbetrieb einzusetzen. Für die vermögenden Schichten gehörte es sich, ein oder mehrere Dienstmädchen im Haushalt zu beschäftigen. Erst mit dem Aufkommen der Industrie und dem Wachstum des Dienstleistungssektors gab es für Frauen ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Alternativen zu den herkömmlichen Berufen. In Thun dauerte dies etwas länger, hier war erstmals 1925 von «Dienstbotennot» die Rede, weil das Angebot an Dienstmädchenstellen die Nachfrage überstieg. In der Stadt Bern war es bereits drei Jahrzehnte früher zu diesem Engpass gekommen.15