Ab 1878 besuchten Fabrikinspektoren die Thuner Industriebetriebe. Auf der Grundlage des eidgenössischen Fabrikgesetzes von 1877 kontrollierten sie in der Regel einmal jährlich alle Betriebe, die mehr als sechs Personen beschäftigten und mit Maschinen oder gefährlichen Stoffen arbeiteten. Sie definierten dabei Massnahmen, um die Beschäftigten in Gewerbe und Industrie vor Gefahren und Berufskrankheiten zu schützen. Bis zum Zweiten Weltkrieg hielten die Inspektoren ihre Beobachtungen stichwortartig in handschriftlichen Protokollen fest. Um 1900 waren in Thun rund 20 Firmen dem Fabrikgesetz unterstellt, darunter auch die drei Bundesbetriebe Konstruktionswerkstätte, Munitionsfabrik und Zeughaus. 1950 standen 56 Fabrikbetriebe, 2000 noch 36 unter der Kontrolle des Bundes.36
Die Inspektoren beanstandeten Maschinen mit ungenügenden Schutzvorrichtungen und Räume mit stickiger Luft oder fehlender Belüftung. So hielt der Inspektor 1899 in der Munitionsfabrik fest: «In der Messinggiesserei muss ein Abzug über den Ziegeln angebracht werden. Es wird eben Antimon geschmolzen und das ganze Lokal ist voll Dampf.» Oder 1931: «In Schellackierung ist Ventilation verbessert worden. Der ständig dort beschäftigte Arbeiter sagt aus, dass er sich gewöhnt sei, dass aber nur gelegentlich im Raum anwesende Leute öfters denselben verlassen müssen we- gen Uebelkeit (hauptsächlich Frauen). Offenbar Spritrausch.»37
Die Inspektoren hielten auch die Zahl der beschäftigten Arbeiter fest und kontrollierten, dass keine Kinder beschäftigt wurden und dass Jugendliche keine gefährlichen Arbeiten ausführen mussten. In der Konstruktions- werkstätte und im Zeughaus waren bis Mitte der 1930er-Jahre ausschliesslich Männer beschäftigt. In der Munitionsfabrik waren bereits ab den 1890er-Jahren Frauen im Einsatz. Wenn die Produktion wie zum Beispiel während des Ersten Weltkriegs auf Hochtouren lief, stieg ihre Zahl an und betrug bis zu einem Viertel der Belegschaft.
Die Munitionsfabrik stellte aus Kupferblech Hülsen her, die mit Zündstiften, Pulver und Bleikugeln gefüllt wurden. An den Patronenhülsenmaschinen bestand Verletzungsgefahr. In anderen Abteilungen stand der Schutz vor Quecksilberdämpfen oder Blei im Zentrum. Die Zähne der Ar- beiter wurden von den Inspektoren besonders genau angeschaut. Verfärbten sich die Zahnränder schwarz, deutete dies auf eine Bleivergiftung hin. Bis in die 1930er-Jahre trieb eine Transmissionsanlage die Maschinen an. Die Arbeitsplätze mussten in einer gewissen Distanz zu dieser mechanischen Kraftübertragung platziert sein. 1933–1935 kontrollierte der Inspektor deshalb, ob an den Maschinen Frauen arbeiteten, deren «Hängezöpfe» in die drehende Transmission gewickelt werden konnten. Bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen gab es immer wieder Unfälle, zum Teil auch mit Todesfolgen. So starben im August 1943 bei einem Brand in einem Laborgebäude fünf Arbeiter.38
Die Arbeitswoche dauerte bei der Konstruktionswerkstätte und der Munitionsfabrik 1878/79 von Montag bis Samstag, pro Tag wurden jeweils zehn Stunden gearbeitet. Eine deutliche Reduktion gab es erst 1918, als der Bund der im Landesstreik erhobenen Forderung nach einer 48-Stunden-Woche zustimmte. Ab den 1920er-Jahren war der Samstagnachmittag arbeitsfrei. 1878 gab es ein Esslokal, wo sich die Hälfte der Arbeiter am Mittag ver- pflegte. Eineinhalb Liter Suppe mit Spatz kosteten 25 Rappen, ein Liter Kaffee mit Milch 15 Rappen. Dies bei einem Tageslohn von 1 Franken für Anfänger, 1.50 für Arbeiter sowie bis 5.50 Franken für die Meister. 1907–1909 errichteten die Bundesbetriebe an der Uttigenstrasse die Aarestube, eine Speiseanstalt, in der sich in vier Speisesälen bis zu 800 Mitarbeiter verpflegten.
1894 richtete die Munitionsfabrik 25 «Brausebäder» ein, wo die Arbeiter einmal pro Woche duschen konnten. Dies kostete inklusive Seife und Badetuchbenutzung zehn Rappen. Die meisten Wohnungen der Arbeiterfamilien hatten bis ins 20. Jahrhundert hinein kein Badezimmer, weshalb Badeanlagen und Duschen am Arbeitsort für die Körperhygiene wichtig waren.
Die Munitionsfabrik und die Konstruktionswerkstätte verfügten bereits seit 1865 über eine Betriebskrankenkasse, was vergleichsweise fortschrittlich war; die Selve richtete erst 1918 eine Kasse ein.39