Einquartierungen
Das gute Verhältnis zwischen Armee und Bevölkerung scheint das ganze 19. Jahrhundert hindurch Bestand gehabt zu haben, obwohl die Einwohnerinnen und Einwohner Thuns mit den Soldaten mehr als die Freude am Festbetrieb teilen mussten. Bis heute sind die Gemeinden verpflichtet, Unterkünfte für Truppen und Armeetiere zur Verfügung zu stellen. Im 19. und gelegentlich bis ins 20. Jahrhundert hinein kamen sie dieser Pflicht öfter nach, indem sie Offiziere und Soldaten bei Privaten einquartierten. Auch Transporte gehörten zu den Leistungen, welche die Gemeinden erbringen mussten.94 Um die Lasten gerecht zu verteilen, erstellten die Kommunen entsprechende Reglemente.
In Thun gab es im Lauf der Zeit diverse Änderungen. Als Beispiel seien hier die Bedingungen des Einquartierungsreglements von 1861 genannt: Die Zuteilung der Soldaten auf die Bürgerschaft erfolgte entsprechend dem Vermögen oder Einkommen der Einwohner. Der Einquartierungspflicht unterworfen waren alle Besitzer von Grundstücken, die im Gemeindegebiet lagen, ausserdem alle in der Gemeinde wohnhaften Inhaberinnen und Inhaber von Wertschriften, alle Selbständigerwerbenden und die Bezüger von Einkommen aus unselbständiger Arbeit sowie aus Grund- und Leibrenten. Befreit waren alle öffentlichen Liegenschaften und jene der Centralbahn sowie alle Dienstboten und Personen, welche weniger als 600 Franken pro Jahr verdienten. Pro 10 000 Franken Vermögen wurde ein Mann einquartiert, ebenso pro 600 Franken Einkommen einer; maximal waren es zehn Mann. Einkommen und Vermögen wurden kumuliert. Die Pflichtigen mussten die Einquartierten verpflegen. Bei Einquartierungen ohne Verpflegungspflicht hatten die Einquartierten nur Anspruch auf «anständiges Quartier, Feuer und Licht». Wenn jemand seine Einquartierten nicht richtig versorgte, konnte das Quartieramt diese auf Kosten des Säumigen im Restaurant verpflegen lassen. Auch die Transportpflicht war genau geregelt. Alle Pferdebesitzer waren verpflichtet, im Verhältnis zur Zahl ihrer Pferde Fuhrleistungen zu erbringen. Die Besitzer hatten neben den Pferden auch die Fuhrwerke, die Bespannung und die Mannschaft zu stellen.95
Allerdings versuchte die Stadt jeweils, für diese Aufgabe Freiwillige zu finden. Die Bürgerschaft wurde für ihre Leistungen entschädigt, musste sie also nicht gratis erbringen. Sie erhielt dafür Quittungen, welche sie beim Quartieramt einlösen konnte. Trotzdem war es natürlich eine Belastung, musste man doch allerlei Umstände in Kauf nehmen. Beschwerlich konnte das allerdings auch für die Soldaten sein: Da für die Unterbringung auch entlegene Gebäude berücksichtigt wurden, die irgendwo im Gemeindegebiet lagen, ergaben sich manchmal lange Anmarschwege. Gelegentlich mussten die Soldaten bis zum Sammelplatz mehrere Stunden Fussmarsch auf sich nehmen.
Um ihre Aufgaben in diesem Bereich erfüllen zu können, setzte die Stadt eine Einquartierungskommission ein, der ein bei der Stadt angestellter Quartiermeister unterstand. Dieser leitete das Quartieramt. Die Einquartierungs- kommission nahm die Vermögens- und Einkommensschätzung vor und führte einen Einquartierungsrodel, in dem festgehalten war, wer im Bedarfsfall wie viele Soldaten aufnehmen musste. Er wurde jährlich revidiert und öffentlich aufgelegt, sodass die Betroffenen Gelegenheit hatten, Rekurs beim Gemeinderat einzulegen. Dieser hatte sich denn auch immer wieder mit solchen Angelegenheiten zu befassen, da es für viele Leute durchaus einen Unterschied machte, wie viele Soldaten sie aufzunehmen hatten.96 In den allermeisten Fällen mussten die Haushalte aber nur einen, manchmal zwei uniformierte Mitbewohner verkraften. Allerdings war in der Regel nicht die gesamte Bevölkerung betroffen; so war etwa im September 1859 in der Zeitung zu lesen, dass nächstens 230 Mann einquartiert würden und dass nur jenen Einwohnern Soldaten zugeteilt würden, deren Familiennamen bestimmte Anfangsbuchstaben hatten.
Um die tatsächliche Belastung der Bevölkerung sichtbar zu machen, wurde die Anzahl Soldaten mit der Anzahl Logiernächte multipliziert. Die Einträge in den Einquartierungskontrollen brechen 1871 ab.
Besonders auffällig sind die Belastungsspitzen während des Sonderbundskriegs 1847 und während des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/71.
Anhand der Einquartierungskontrollen lässt sich die ungefähre Zahl der Tage rekonstruieren, an denen Soldaten bei Privaten logierten. Die maximale Anzahl gleichzeitig in der Stadt einquartierter Soldaten lag mehrmals bei 600 bis 700 Mann. Für die Bewohner speziell fühlbare Ereignisse waren der Sonderbundskrieg 1847 und der Deutsch-Französische Krieg 1870 / 71.97
Oft musste die Stadt in recht kurzer Zeit auf Einquartierungsbegehren reagieren. In den Kontrollen, welche er für seine Planung brauchte, hielt der Quartiermeister manchmal fest, was ihn erwartete, so zum Beispiel während des Neuenburgerhandels: «Laut Schreiben des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 5. Jenner 1857 sollen in der Gemeinde Thun vom 7. bis 8. gleichen Monats 5 Kompagnien 100 à 120 Mann stark des 18. Auszüger-Bataillons (Infanterie) mithin 531 Soldaten nebst 23 Offizieren & Pferde einquartiert und verpflegt werden.»98 Von Bürgern und Verwaltung wurde also eine recht grosse Flexibilität erwartet, und das nicht nur in Kriegszeiten. Auch unter normalen Verhältnissen war die Vorlaufzeit oft nicht viel länger. Gelegentlich hing sie sogar vom Wetter ab. Im Sommer 1866 campierten auf der Allmend Truppen. Am 11. August publizierte das Quartieramt eine Anzeige, um die Leute vorzuwarnen: «Bei anhaltendem Regenwetter haben sich die Bewohner der Gemeinde Thun bereit zu halten, Einquartierung ohne Verpflegung zu übernehmen, und zwar in allen Buchstaben des Alphabets.» Am 15. August war es tatsächlich so weit und die Soldaten bezogen bei Privaten Quartier.99
Nachdem Ende des 19. Jahrhunderts bei Privatpersonen niemand mehr einquartiert wurde, war die Bevölkerung nur noch selten von Einschränkungen betroffen, etwa wenn die Schule ausfiel, weil Truppen die Schulhäuser belegten. Das war vor allem während der beiden Weltkriege hin und wieder der Fall.100