Neue Behörden – neue Eliten?
In allen Gemeinden wurden in der Folge sogenannte Urversammlungen abgehalten. Am 23.März 1798 eröffnete der aufgrund seines Alters zum Präsidenten bestimmte Bürger Samuel Haas in der Stadtkirche die Urversammlung in Thun. Teilnehmen durften alle männlichen Bürger einer Gemeinde, die über 20 Jahre alt waren und während mindestens fünf Jahren in der Gemeinde oder Stadt gewohnt hatten. Es ging zunächst um die Annahme der helvetischen Verfassung und um die Wahlen, da die neue Helvetische Republik eine repräsentative Demokratie nach dem Vorbild der Französischen Republik sein sollte. Zuerst schritt man zur Wahl des Präsidenten der Urversammlung und der beiden Stimmenzähler, da die bisherigen nur aufgrund ihres Alters bestimmt worden waren. Gewählt wurden Karl Koch als Präsident sowie Johannes Deci und Samuel Tschaggeni (1743–1800) als Stimmenzähler. Deci war in der alten Stadtregierung Venner und Tschaggeni Seckelmeister gewesen. Der Artilleriehauptmann Karl Koch war seit 1796 Mitglied des Thuner Grossen Rates. Er hatte bereits als Thuner Abgesandter mit General Brune verhandelt. Zum Schreiber wurde der Notar Johan Peter Lehnherr (1745–1806) gewählt. Karl Koch verlas den helvetischen Verfassungsentwurf von Peter Ochs (1752–1821), der anschliessend von der Versammlung «mit einhälligem Mehr» angenommen wurde. Damit nahmen auch die Thuner die neue, zentralistische Verfassung an: Ein fünfköpfiges Direktorium sollte die Helvetische Republik regieren. Die Legislative lag in den Händen eines zentralen helvetischen Parlaments, bestehend aus dem Senat und dem Grossen Rat. Für die Administration waren in jedem Kanton ein Regierungsstatthalter und eine fünfköpfige Verwaltungskammer zuständig.
Das Manual der Urversammlung vom 23. März 1798, die in der Thuner Stadtkirche stattfand, enthält das Protokoll über die Wahlen nach der Gründung der Helvetischen Republik.
Die Überschrift des Protokolls lautet entsprechend den neuen Vorgaben «Freiheit – Gleichheit». Die ergänzten Worte «Eintracht und Zutrauen» (oben) dokumentieren den Willen zu einem friedlichen Übergang.
Die Wahlen der Wahlmänner und der Mitglieder der Munizipalität (Gemeindeverwaltung) erfolgten in weiteren Urversammlungen am 26. und 27. März 1798. Die helvetische Verwaltung kannte ab 1799 zwei Behörden auf Gemeindeebene: Zusätzlich zur Munizipalität wurde die Gemeindekammer geschaffen, welche die Güter der Dorfgemeinden verwaltete. Diese Trennung ist vergleichbar mit jener in Einwohner- und Burgergemeinde, die im 19. Jahrhundert entstand.21
Die Thuner Wähler sprachen bekannten und bewährten Leuten ihr Vertrauen aus, als Wahlmänner bestimmten sie Karl Koch und Johannes Deci. Nachdem der zuerst gewählte Johann Peter Knechtenhofer (1762–1812), der in der Folge den Posten des Suppleanten der Verwaltungskammer des Kantons Oberland übernehmen sollte, sich zurückgezogen hatte, wählten sie als dritten Wahlmann Gottlieb Scheidegg, der bereits als Thuner Abgesandter nach Bern geschickt worden war. Bei der Besetzung der Beamtenposten wurden hingegen auch Leute gewählt, die zuvor noch nie im öffentlichen Dienst gestanden hatten.
Die nicht datierte kolorierte Umrissradierung von Johann Franz Romang (1777–1824) zeigt laut der Bildunterschrift den Präsidenten und
die zwei Stimmenzähler am 26. März 1798, anlässlich der in Thun abgehaltenen Urversammlung.
Urversammlungen fanden wie in Thun in allen Distrikten des neuen Kantons Oberland statt. Entsprechend wurden auch die Wahlmänner des Oberlandes bestimmt. Der neue Kanton (vormals acht bernische Landvogteien) wurde neu in zehn Distrikte aufgeteilt. Die damals im Kanton Oberland zusammengefassten Gebiete gelten noch heute als Berner Oberland. Der neue Distrikt Thun umfasste Gwatt, Strättligen, Schoren, Allmendingen, einen Teil von Hilterfingen, Oberhofen und Sigriswil. In den Distrikthauptorten waren die Distriktgerichte angesiedelt. Das Wahlkorps wählte deren Mitglieder. Diese Wahlen fanden in Thun statt. Regierungsstatthalter des Kantons Oberland wurde der Notar Samuel Joneli (1748–1825) aus Boltigen, dessen Verdienste allgemein anerkannt wurden. Er hatte bereits ab 1792 als Landesvenner amtiert. Die Kantonsverwaltung funktionierte gut. So gehörte beispielsweise der Kanton Oberland neben Freiburg und Solothurn zu den einzigen Kantonen, die bei der helvetischen Erhebung über die sozialen Zustände, der sogenannten Armen-Enquête von 1798, einen vollständigen Bericht ablieferten. Joneli bezog den Amtssitz des früheren Schultheissen im Schloss Thun. Er ernannte die Präsidenten, den Gerichtsschreiber und den Unterstatthalter. In Thun bekleidete Johann Friedrich Deci das Amt des Unterstatthalters, Präsident der Verwaltungskammer wurde Johannes Deci, Präsident des Kantonsgerichts Gottlieb Scheidegg und Präsident des Distriktgerichts Johann Rudolf Berner (1754–1814).22
Am 21. März 1798 wurde angeordnet, dass alle bernischen Wappen entfernt werden sollten, «doch mit Mässigung und Anstand». Auch diese Wappentafel auf Holz im Schloss Thun,
die ursprünglich zwei Berner Wappen enthielt, wurde auf Befehl des provisorischen Ausschusses zerstört. Die Wappen sind mit Ausnahme des Thuner Wappens fast ganz zerstört.
In den kantonalen Wahlen bekamen mehrheitlich die alten Eliten die Mandate. Regionale Unterschiede gab es hingegen bei den Wahlen der lokalen Beamten durch die Urversammlungen. In den Distrikten Frutigen und Niedersimmental sowie im Obersimmental, in Saanen, Brienz, Aeschi und Unterseen herrschte grosse Kontinuität und es wurden nur vereinzelt neue Beamte gewählt. In den Distrikten Thun, Interlaken und Oberhasli hingegen gab es eine Anzahl lokale Beamte, die zuvor nie ein öffentliches Amt ausgeübt hatten. Dies ist ein Hinweis darauf, dass Thun revolutionsfreundlicher eingestellt war als beispielsweise Frutigen und dass der neue Kanton politisch keine Einheit bildete.23