Geschlechterspezifischer Unterricht
Das liberale Primarschulgesetz von 1835 ging von einer gleichen Bildung für beide Geschlechter aus: Sowohl Knaben als auch Mädchen sollten in Religion, Muttersprache, Rechnen, Schönschreiben und Gesang unterrichtet werden. Eine Ausnahme machte das Gesetz beim Turnen, das wegen seiner militärischen Ausrichtung vorerst nur den Knaben offenstand. Den Mädchen sollte, jedoch ohne die übrigen Fächer zu schmälern, in spezifisch «weiblichen Arbeiten» Unterricht erteilt werden.32
Feier des 25-Jahr-Dienstjubiläums von Fräulein Rosa Andres, Arbeitslehrerin an der Primarschule Thun, 1911. Auf dem Tischchen liegen Utensilien für die Näh- und Flickarbeit:
Messband, Schere, Faden, Fingerhut, Stopfkugel, Nähkissen sowie ein Garn- und ein Fadenkörbchen, eine gehäkelte Spitze und ein Buch mit Arbeitsanleitungen.
Für die unterste Stufe der Thuner Primarschule, die Elementarklasse, sah der Stundenplan 1841/42 im Winter pro Woche 30, im Sommer 20 Stunden Unterricht vor. Die Mädchen verpassten sieben bis acht Stunden des Unterrichts, wenn sie die Handarbeitsschule besuchten. Die mittlere und die obere Klasse erhielten zusätzlich Unterricht in den fakultativen Fächern. So beinhaltete der Stundenplan der mittleren Klasse Schweizergeschichte, Formenlehre und Zeichnen sowie Geografie, derjenige der oberen Klasse auch Naturkunde. Der Fächerkanon an den burgerlichen Schulen sah 1845/46 ähnlich aus. In einer Hinsicht unterschied er sich aber von demjenigen der Gemeindeschule: Burgerliche Mädchen und Knaben lernten ab der mittleren Klasse auch Französisch. In der Gemeindeschule wurde die zweite Landessprache in den oberen Klassen erst später und vorerst nur fakultativ eingeführt.33
Schüler der 9. Primarklasse des Hobelbankkurses 1918 / 19 mit ihrem Lehrer Gottfried Keller. In Sonntagskleidern und teilweise mit hochgekrempelten Ärmeln präsentieren die Knaben ihre Arbeiten:
Christbaumständer, Kleiderhalter, Vogelhäuschen, Werkzeugkasten, Schulschachtel, Bilderrahmen, Schemel, Klappstuhl, Schuhputzkasten und Kassetten. Der freiwillige Handfertigkeitsunterricht stiess auf reges Interesse. Die Anmeldungen überstiegen das Platzangebot regelmässig.
Im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts bildete sich ein Geschlechterverständnis heraus, das Buben und Mädchen unterschiedliche intellektuelle Fähigkeiten und je spezifische Aufgaben im späteren Leben zuschrieb. Vereinfacht gesagt, setzte sich die Ansicht durch, dass Knaben dazu bestimmt waren, Berufsleute und Soldaten zu werden, Mädchen Hausfrauen und Mütter. Diese Rollenverteilung schlug sich in der Schule vor allem in den Spezialfächern nieder. Handarbeiten wurde 1864 obligatorisch. Ab 1897 besuchten die Mädchen zudem den Haushaltungsunterricht, der Handarbeiten, Haushaltungskunde, praktisches Kochen, Gesundheitslehre, schriftliche Arbeiten und die Besorgung der Wäsche umfasste. Die Knaben dagegen erhielten ab 1863 Schwimmlektionen im Schwäbis. Da auch sie lernen sollten, mit ihren Händen etwas herzustellen, führte Thun im Winter 1915/16 den freiwilligen Handfertigkeitunterricht ein. Angeboten wurde ein Kurs in Kartonage-Arbeiten für die Sechst- und Siebtklässler und einer in Hobelbankarbeiten für Knaben des achten und neunten Schuljahrs. In Goldiwil durften die Knaben der drei obersten Schuljahre 1948 erstmals an einem Kurs in Holzhandfertigkeit teilnehmen. Während der Staat den Handfertigkeitsunterricht mit einem Beitrag unterstützte, mussten für das Handarbeitsmaterial bis 1969 die Eltern aufkommen.34
Schülerinnen des hauswirtschaftlichen Unterrichts mit ihrer Lehrerin Isabelle Dannegger, Abschlussklasse 1917 / 18.
Die exakte Ausrichtung der Teller in einer Reihe und die weissen Schürzen der Mädchen verraten, dass auf Ordnung und Sauberkeit grosser Wert gelegt wurde.
Dank dem Normallehrplan von 1878, der das Mädchenturnen als fakulta- tives Fach vorsah, kamen die Schülerinnen der oberen vier Thuner Primarklassen ab 1885/86 in den Genuss von Turnstunden. In den 1920er-Jahren befürwortete der Schularzt einen ausgebauten und obligatorischen Turnunterricht für Mädchen, weil gerade sie durch die sitzende Tätigkeit in Schule und Handarbeitsunterricht sonst Haltungsschäden davontrügen. Erst 1957 aber wurde der Turnunterricht für Mädchen im Kanton Bern obligatorisch. Im selben Jahr lernten an allen Thuner Primar- und Sekundarschulen mit Ausnahme von Goldiwil beide Geschlechter ab der 5. Klasse schwimmen.35
Aufgehoben wurde der geschlechtsspezifische Unterricht durch die Aufnahme des Gleichstellungsartikels in die Bundesverfassung 1981. Der Lehrplan von 1983 liess den Mädchen und Knaben die Wahl zwischen Handarbeiten und Werken. An den Sekundarschulen übten sich nun auch die Achtklässlerinnen neben ihren Schulkameraden im geometrisch-technischen Zeichnen. Der Hauswirtschaftsunterricht schloss die Knaben an der Primarschule mit ein, an den Sekundarschulen war er für sie vorerst noch freiwillig.36