Wer galt als unterstützungswürdig?
Wer waren die Angehörigen der untersten, wegen ihrer Armut in den Steuerregistern nicht erfassten Schicht der Thuner Bevölkerung? Zum einen waren dies die sogenannten Notarmen. Als notarm galten vermögenslose Arbeitsunfähige wie Invalide, Kranke, Alte und unmündige Kinder. Die anderen Armen, die zwar arbeitsfähig waren, aber nicht genug verdienten, um für sich und ihre Familie den Lebensunterhalt zu bestreiten, bezeichnete man als Dürftige. Sie wurden unterstützt, um sie vor dem Abgleiten in die gänzliche Armut zu bewahren. Um 1845 waren die meisten Unterstützten Dürftige, es handelte sich um ganze Familien oder um Witwen mit und ohne Kinder.57
«Liederliche», «Arbeitsscheue» und «Trunksüchtige», die wegen ihrer Laster in Armut gefallen waren, galten nicht als unterstützungswürdig. Sie konnten seit der Mitte des 19. Jahrhunderts von den Behörden in eine Zwangsarbeitsanstalt eingewiesen werden. Diese sogenannte administrative Versorgung, also die Einweisung in eine Anstalt ohne richterliches Urteil, sondern allein aufgrund der Unangepasstheit an bürgerliche Normvorstellungen, wurde bis zu deren Ablösung durch den fürsorgerischen Freiheitsentzug 1981 praktiziert.58
Dieser Salon einer um 1890 gebauten Puppenstube aus dem Schlossmuseum Thun zeigt, wie es in einer gutbürgerlichen Wohnung ausgesehen haben mag. Die Wände sind mit farbigen Tapeten ausgekleidet, auf den samtbezogenen Sesseln und dem Kanapee sitzt die Familie um den Tisch, serviert wird Tee oder Kaffee.
Ein Spiegel mit vergoldetem Rahmen, ein Kerzenständer, eine Pendel- und eine Tischuhr sowie Blumen schmücken den Raum. Zarte Vorhänge schützen vor unerwünschten Blicken und lassen trotzdem genügend Licht hinein.
Kinder standen auf dem Notarmenetat, weil ihre Eltern bereits arm waren, weil sie als Halb- oder Vollwaisen aufwuchsen, weil sie unehelich geboren oder von ihren Eltern verlassen worden waren. Armut bedeutete für Kinder häufig, dass sie von ihren Eltern getrennt und in einer fremden Familie oder einem Heim untergebracht wurden. Nach der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs 1912, das Kinder vor «Verwahrlosung» oder «dauernder Gefährdung» durch die Eltern schützen wollte, wurden vermehrt «moralische Minderwertigkeit», «Trunksucht» und «soziale Unverträglichkeit» der Eltern für die Unterstützungsbedürftigkeit von Minderjährigen geltend gemacht und damit die Fremdplatzierungen von Unterschichtskindern fortgeführt. Die Kinder sollten aus dem «schädlichen» Milieu entfernt und am neuen Ort zu arbeitsamen und fleissigen Menschen erzogen werden. Thun erliess 1918 ein Reglement über die Pflegekinderaufsicht. Laut diesem standen sämtliche von der Armen- oder Vormundschaftsbehörde oder den Eltern fremdplatzierten Kinder unter der Oberaufsicht der Vormundschaftskommission. Trotz strengerer Kontrolle der Pflegeplätze und höherer Ansprüche an die Pflegeeltern wurden manche fremdplatzierten Kinder als billige Arbeitskraft ausgenutzt, misshandelt und missbraucht. Andere fanden sich in einer liebevollen Familie wieder und verbrachten eine glückliche Kindheit. Eine Bewilligungspflicht für Pflegefamilien und eine regelmässige Aufsicht wurden erst 1978 schweizweit eingeführt.59
Dank der Einführung von Sozialversicherungen durch den Bund (1914 Krankenversicherung, 1918 Unfallversicherung, 1948 AHV, 1960 Invalidenversicherung) und der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg schwächte sich das Armutsproblem ab. Doch mit dem Beginn der Rezession in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre kehrte die Arbeitslosigkeit zurück und trieb mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Jahren wieder vermehrt Menschen in die Fürsorgeabhängigkeit. Insbesondere junge oder ungelernte Arbeitskräfte sowie Menschen mit einer Behinderung fanden keine Stelle. Geschiedenen oder getrennt lebenden Müttern fiel es schwer, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, unter anderem weil einige Väter die Unterhaltsbeiträge für ihre Kinder nicht bezahlten. In den 1990er-Jahren waren in der Stadt Thun wie im übrigen Kanton Bern Rentner, Langzeitarbeitslose, Ausgesteuerte, Geschiedene, Alleinerziehende und in einem geringeren Ausmass Drogenabhängige von der sogenannten neuen Armut betroffen.60
Eine weitere Gruppe unterstützungsbedürftiger Personen bildeten seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in verstärktem Mass ausländische Flüchtlinge. In den Sommermonaten des Jahres 1985 kamen besonders viele tamilische Asylbewerber nach Thun. Die Stadt reagierte mit der Einrichtung eines Flüchtlingszentrums, der Eröffnung eines Flüchtlingssekretariats, der Umwandlung der Flüchtlingshilfe in eine Dienststelle der sozialen Dienste und der Durchführung von Beschäftigungsprogrammen. Bis 2006 betrieb Thun ein Durchgangszentrum, 2015 beherbergte es auf dem Waffenplatz vorübergehend das erste Bundesasylzentrum im Kanton Bern.61